ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der „Die Deckenwerkstatt“, Inhaber Ina Gerasch
(1) Geltung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen „Die Deckenwerkstatt“ und Verbrauchern und Unternehmern. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von „Die Deckenwerkstatt“ nicht anerkannt.
(2)
Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes/Reparaturgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung/Reparatur zu beachten sind (zum Beispiel Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung) hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, „Die Deckenwerkstatt“ über den Wert des Reinigungsgutes/Reparaturgutes zu informieren, soweit dieses 300,00 € überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor Übergabe an „Die Deckenwerkstatt“ aus dem Reinigungsgut/Reparaturgut zu entfernen. Für den Schäden am Reinigungsgut/Reparaturgut des Kunden, die durch Verbleib von Gegenständen verursacht werden, haftet der Kunde, in dessen Reinigungsgut/Reparaturgut sich die ursächlichen Gegenstände befanden.
(3)
„Die Deckenwerkstatt“ ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes/Reparaturgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reisverschlüssen, Einlaufen und Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
(4)
Die Rückgabe des Reinigungsgutes/Reparaturgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Anderenfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung des Reinigungsgutes/Reparaturgutes hat innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist haftet „Die Deckenwerkstatt“ nicht mehr. Unabhängig davon wird das Reinigungsgut/Reparaturgut ein Jahr aufbewahrt. Nach einem Jahr ist „Die Deckenwerkstatt“ zur Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung.
(5)
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut/Reparaturgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung/Reparatur innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung/der Übersendung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bereits wieder verwendetes Reinigungsgut/Reparaturgut kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Verwechselung des Reinigungsgutes/Reparaturgutes mit dem Reinigungsgut/Reparaturgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechselung bei Rückgabe des Reinigungsgutes/Reparaturgutes anzeigt, hat er durch Vorlage des Abholscheins oder anderweitig nachzuweisen, dass das Reinigungsgut/Reparaturgut von „Die Deckenwerkstatt“ nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt/repariert oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.
(6) Preise und Zahlung
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise der „Die Deckenwerkstatt“ bei Abholung ab Lager einschließlich Verpackung. Bei Versand werden Versandkosten hinzugerechnet.
(7) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsstellung gerät der Kunde automatisch in Verzug.
(8)
Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von „Die Deckenwerkstatt“ auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für darüberhinausgehende Vermögensschäden sowie Ansprüche wegen entgangenen Gewinns besteht nicht. Auch besteht keine Haftung für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Kardinalpflichten (wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(9)
Die vorgenannten Beschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Mitarbeiter.
(10)
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln wird auf ein Jahr ab Lieferung verkürzt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel zurückzuführen sind.
(11)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck, sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.